Mit Erlass der Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) im Jahr 2010 definierte der Freistaat Thüringen die durch die Landkreise und kreisfreien Städte aufzubauenden Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Im Bereich der Gefahrenabwehr ist unter anderem der Aufbau eines Katastrophenschutz-Wasserrettungszuges vorgesehen.
Der Wasserrettungszug setzt sich aus einem Zugtrupp und sechs Wasserrettungsstaffeln zusammen. Die DRK-Wasserwacht Thüringen bringt sich in den Aufbau der Strukturen aktiv ein und unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte beim Aufbau der Einheiten mit Personal und Erfahrung. Sechs der vorgesehenen sieben Einheiten werden durch Helfer der DRK-Wasserwacht Thüringen besetzt. Die Einheiten sind rund um die Uhr alarmierbar und auch für regionale Einsätze unterhalb der Katastrophenschwelle verfügbar.
Weitere Qualifikationen versetzen die Helfer in die Lage, unterstützende Arbeiten an Bord eines Motorrettungsbootes durchzuführen, ein Motorrettungsboot auch unter schwierigen Bedingungen sicher zu manövrieren und die Helfer einer Staffel sicher und effektiv zu führen und einzusetzen, um den Einsatzauftrag zu erfüllen.