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Ausbildung Bootsfrau/ Bootsmann

Ausbildung zur Bootsfrau / zum Bootsmann gemäß der aktuell gültigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Bootsdienst (APV BD) der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes.

Ausbildungsziel

  • Befähigung zum Einsatz als Bootsfrau/ Bootsmann

Zielgruppe

  • aktive Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst oder Wasserretter mit der Absicht zur Qualifizierung zur Bottsfrau/ Bootsmann

Voraussetzungen

  • Vollendetes 15. Lebensjahr
  • DRSA Silber oder Gold nicht älter als 2 Jahre
  • Erste-Hile, Sanitätsdienstausbildung oder höherwertig nicht älter als 2 Jahre
  • HLW-Zertifizierung nicht älter als 1 Jahr
  • Abgeschlossene Ausbildung als Wasserretter/-in, Rettungssschwimmer/-in im Wasserrettungsdienst

Dauer

Die Ausbildungsdauer richtet sich nach der individuellen Absprache der Teilnehmer mit den verantwortlichen Landesausbildern, mindestens ca. 25 Unterrichtseinheiten (UE).

Inhalte

  1. Grundlagen Schifffahrtsrecht
  2. Seemännische Fachbegriffe
  3. Verhalten an Bord
  4. Besonderheiten des Einsatzgebietes
  5. Verhalten in Badezonen
  6. Gefahren und Einschränkungen
  7. Rettungseinsätze/Dienste
  8. Arbeiten mit Tauwerk, Ausführen von Knoten
  9. Hilfe bei Bootsmanövern
  10. Seemännische Arbeiten
  11. Umgang mit seemännischem Gerät
  12. Umgang mit Rettungsgerät
  13. Umgang mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen
  14. Fahrmanöver als Rudergänger
  15. Mithilfe beim Slippen und Grundlagen der Ladungssicherung

Kosten

ca. bis 400,00 €

 

Termine

26.04. - 28.04.2024 & 18.10. - 20.10.2024
 

Anmeldungen bitte über unsere Plattform: https://drk-lv-thueringen.feripro.de/