Ausbildung Bootsfrau/ Bootsmann
Ausbildung Bootsfrau/zum Bootsmann gemäß der aktuell gültigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Bootsdienst (APV BD) der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes.
Ziel
- Befähigung zum Einsatz als Bootsfrau/Bootsmann
Zielgruppe
- aktive Rettungsschwimmer/-innen im Wasserrettungsdienst oder Wasserretter/-innen mit der Absicht zur Qualifizierung zur Bootsfrau / zum Bootsmann
Voraussetzungen
- Vollendetes 15. Lebensjahr
- DRSA Silber oder Gold nicht älter als 2 Jahre
- Erste-Hilfe-Ausbildung, Sanitätsdienstausbildung oder höherwertig nicht älter als 2 Jahre
- AED und HLW-Zertifizierung nicht älter als 1 Jahr
- Abgeschlossene Ausbildung als Rettungssschwimmer/-in im Wasserrettungsdienst oder höherwertig
- Teilnahme am Onlinekurs wasserwachtspezifische Theorie Bootsdienst
Dauer
ca. 24 Unterrichtseinheiten (UE) und zusätzlich nach Absprache mit den Ausbildern + Onlinekurs
Inhalte
- Grundlagen Schifffahrtsrecht
- Seemännische Fachbegriffe
- Verhalten an Bord
- Besonderheiten des Einsatzgebietes
- Verhalten in Badezonen
- Gefahren und Einschränkungen
- Rettungseinsätze/Dienste
- Arbeiten mit Tauwerk, Ausführen von Knoten
- Hilfe bei Bootsmanövern
- Seemännische Arbeiten
- Umgang mit seemännischem Gerät
- Umgang mit Rettungsgerät
- Umgang mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen
- Fahrmanöver als Rudergänger
- Mithilfe beim Slippen und Grundlagen der Ladungssicherung
Kosten
ca. 300,00 €
Termine
09.05. - 11.05.2025 Lehrgang 1
26.09. - 28.09.2025 Lehrgang 2