mutter-kind-kuren-header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

Beratung zu Kuren für Mutter oder Vater und Kind

Wozu sind Kuren für Mutter oder Vater und Kind?

Manchmal ist man erschöpft.
Von der Erziehung und dem Haushalt.
Oder von der Arbeit oder weil Sie jemanden pflegen.
Oder es gibt einen anderen Grund.
Das kostet viel Kraft.
Und es kann Sie krank machen.

Ansprechpartnerin

Frau
Yvonne König
Tel.: 0361 744399-45
Fax: 0361 744399-49 yvonne.koenig(at)drk-thueringen.de Sie erreichen mich: Mo. - Do. von 8 bis 15 Uhr
Fr. von 8 bis 14 Uhr
  • Beratungsstelle

    Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin bei mir. Wenn Ihnen die Anfahrt nach Erfurt nicht möglich ist, biete ich meine Beratung auch telefonisch, postalisch und per Mail an.
    Wir klären,

    • welche Kurform die für Sie beste ist und ob die Krankenkasse oder der Rentenversicherer für Ihr Anliegen zuständig ist.
    • welche gesundheitlichen Störungen bei Ihnen und Ihren Kindern vorliegen.
    • welche belastenden Faktoren in Ihrem Leben zur Kurbedürftigkeit führen.
    • welche Therapieangebote und Ausstattungsmerkmale in der Mutter/Vater-Kind-Klinik vorhanden sein müssen.
    • welche Hilfen es seitens der Krankenkassen gibt, um Sie in Ihrem Vorhaben zu unterstützen.

    Ich informiere Sie über die Abläufe einer Mutter/Vater-Kind-Kur, die Anforderungen an die Kurteilnehmer, Kosten für Fahrten zum Kurort und ähnliches.
    Derart gut vorbereitet gehen Sie zu Ihrem Arzt und schildern dort, warum Sie eine Mutter/Vater-Kind-Kur benötigen. Ihr Arzt füllt das Attest, Formular 64, aus.

    Wenn Sie alle kurrelevanten Antragsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben zusammen haben, empfehle ich Ihnen sich davon eine Kopie zu ziehen; schicken Sie das Original an Ihre Krankenkasse.

    Aufgrund der hohen Belegungsdichte in den Kurhäusern ist es mir seit geraumer Zeit nicht möglich, Kurtermine- und Plätze beim Beantragen der Kur in den Kurhäusern zu reservieren. Hier bitte ich Sie um Ihre Mitarbeit:

    Unter www.muettergenesungswerk.de und Kliniksuche können Sie sich die in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände befindlichen Mutter/Vater-Kind-Kurkliniken anschauen und eine Vorauswahl „Ihrer“ Kurklinik treffen. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit dem Antrag bereits mit, wenn es eine bestimmte Klinik sein soll und warum.

    Sobald Ihnen von der Krankenkasse die Kostenzusage avisiert oder zugesandt wird, können Sie die Kurterminvereinbarung mit Ihrer Wunschklinik bzw. der Einrichtung, die Ihnen die Kasse im Bescheid nennt, vornehmen.

    Ich helfe Ihnen gerne, wenn die Krankenkasse die Kurmaßnahme abgelehnt haben sollte, mit einem Widerspruch gegen den Bescheid. Setzen Sie sich dazu mit mir in Verbindung und halten dabei die Widerspruchsfrist von 4 Wochen unbedingt ein.

  • Kurbedürftig?

    24 Stunden am Tag für die Familie da sein, Kinder erziehen, kranke Kinder pflegen, den Haushalt managen, dem Partner den Rücken frei halten, selber im Beruf engagiert sein oder auf der Suche nach einem Arbeitsplatz. Die vielfältigen Rollenanforderungen an Sie als Mutter und Frau/Vater und Mann lassen sich oft nur schwer miteinander vereinbaren. Dazu kommen weitere Anforderungen wie die Pflege eines Familienmitgliedes, eine instabile oder zerbrochene Partnerschaft, wirtschaftliche Schwierigkeiten, Arbeitsplatzverlust, zunehmende soziale Isolation oder krank machende Umwelteinflüsse.

    An ihrem „Arbeitsplatz Familie“ erleben Mütter/Väter häufig:

    • Nachtschichten
    • lange Einsatzzeiten
    • Termindruck
    • Lärmbelästigung
    • wenig Entlastungsmöglichkeiten
    • kaum Anerkennung
    • wenig Auszeiten/ Urlaub

    Im Spannungsfeld von ständigen Anforderungen und Überforderungen einerseits und mangelnder Entlastung und Regeneration andererseits entwickeln Mütter/Väter Gesundheitsstörungen und Krankheitssymptome, die das Leben und den Alltag erheblich beeinträchtigen:

    • Rückenprobleme, Verspannungen
    • Niedergeschlagenheit, Ängste
    • Unausgeglichenheit
    • Kopfschmerz
    • Schlaflosigkeit, Schlafstörungen
    • Herz-Kreislaufprobleme
    • Magendrücken, Verdauungsprobleme
    • Über- und Untergewicht
    • Haut- und Atemwegserkrankungen
    • Infektanfälligkeit

    Die zahlreichen täglichen An- und Überforderungen führen schließlich dazu, dass Mütter/Väter zunehmend weniger für die eigene Gesundheit tun, eigene Bedürfnisse hinten an stellen und weniger aktiv am Leben teilnehmen. Das hat Auswirkungen auf Familie und Partnerschaft und besonders auf die Mutter/Vater-Kind-Beziehung. Die kindliche Entwicklung und Gesundheit kann dadurch gestört werden; häufig leiden Kinder unter Atemwegserkrankungen, Entwicklungsverzögerungen- oder Störungen und haben Probleme, das Leben emotional und sozial zu erleben und sich entsprechend zu verhalten. Diese Wechselwirkung zwischen der Belastung der Mutter/des Vaters und der Belastung des Kindes wurde in Studien nachgewiesen.

  • Mit oder ohne Kind?

    Das Müttergenesungswerk unterscheidet zwischen

    • Müttergenesungskuren und
    • Mutter-Kind-Kuren
    • Vater-Kind-Kuren

    Wenn eine Frau Mehrfachbelastungen ausgesetzt ist, die sich aus ihrer Familienverantwortung ergeben und sich daraus Gesundheitsprobleme entwickeln, kann eine Müttergenesungskur helfen. Im Idealfall tritt die Mutter ihre Kur allein an und erholt sich frei von jeder Alltagsbelastung.

    Bei Bedarf berate ich Sie, wie die Versorgung der Familie während der Abwesenheit der Mutter durch eine Haushaltshilfe organisiert werden kann. Wenn in der Familie ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, kann die jeweilige Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe übernehmen. Es ist unerheblich, ob es sich bei dem im Haushalt lebenden Kind um ein leibliches, ein Stief-, Pflege- oder Adoptivkind handelt.

    Werden die Kinder vom Vater oder Verwandten versorgt, wird keine Haushaltshilfe gewährt. Fragen Sie in diesem Fall Ihre Krankenkasse, ob sie anteilig Lohn- bzw. Gehaltsersatz zahlt, wenn aus diesem Grund unbezahlter Urlaub genommen werden muss.

    Können die Kinder während der Kur aber nicht von Angehörigen betreut werden,

    • weil sie wegen ihres jungen Alters nicht von der Mutter getrennt werden sollten,
    • weil niemand ihre Versorgung übernehmen kann
    • weil das Kind selbst behandlungsbedürftig ist,

    besteht die Möglichkeit, mit den Kindern gemeinsam zur Mutter-Kind-Kur zu fahren.

    Für Väter, die die häusliche Versorgung der Kinder übernommen haben, stehen Vater-Kind-Kuren zur Verfügung.

  • Wohin?

    Die Auswahl der richtigen Kureinrichtung bestimmt maßgeblich Ihren Kurerfolg.

    Ich helfe Ihnen gern die richtige Kureinrichtung für sich zu finden.

    Ihre spezielle Kureinrichtung:

    • hat das auf Ihre gesundheitlichen Probleme zugeschnittene Therapieangebot parat
    • hält die Therapeuten und Fachkräfte vor, die Sie benötigen
    • bietet Schwerpunktmaßnahmen an, die Ihrer persönlichen Situation besonders entsprechen
    • nimmt Kinder im Alter Ihres Kindes auf
    • gewährleistet die Kinderbetreuung auch in den jüngsten Altersgruppen ohne Unterbrechung über die Mittagszeit
    • zählt zu den kleineren Einrichtungen: die Anzahl der vorgehaltenen Plätze übersteigt ca. 30-35 Erwachsene je Kurdurchgang nicht
    • bietet schulpflichtigen Kindern außerhalb der Ferien eine Hausaufgabenbetreuung an
    • gewährleistet, dass Mutter/Vater und Kind(er) im gemeinsamen Apartment untergebracht sind, aber in getrennten Räumen schlafen
    • befindet sich in einer Entfernung zum Wohnort, die Sie mit Kindern und Gepäck stressfrei erreichen können
  • Rechtliche Grundlagen

    Gemäß § 24 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) haben Versicherte Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistungen, wenn diese notwendig sind,

    • um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen
    • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken,
    • Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden
    • oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

    Die Leistung kann in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme bzw. Vater-Kind-Maßnahme erbracht werden.

    Medizinische Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Für diese gilt nach § 24 Abs. 1 S. 4 SGB V die Einschränkung nicht, dass stationäre Leistungen erst erbracht werden, wenn auf Vorsorge ausgerichtete ambulante Behandlungsmaßnahmen in einem anerkannten Kurort nicht ausreichen. Diese Regelung schließt geeignete ambulante Behandlungsmaßnahmen nicht von vornherein aus. Allerdings brauchen diese von Müttern bzw. Vätern nicht ausgeschöpft zu werden.

    Leistungen nach § 24 SGB V verfolgen unter Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Lebensumstände das Ziel den spezifischen Gesundheitsrisiken und ggf. bestehenden Erkrankungen von Müttern und Vätern im Rahmen stationärer Vorsorgeleistungen durch eine ganzheitliche Therapie unter Einbeziehung psychologischer, psychosozialer und gesundheitsfördernder Hilfen entgegenzuwirken.

    Maßgeblich für die Krankenkassen-Entscheidung für oder gegen eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme ist die Indikation der Mutter bzw. des Vaters. Kinder können in das Vorsorgekonzept des Elternteils mit einbezogen werden.

    Es gelten die allgemeinen medizinischen Voraussetzungen für Vorsorgemaßnahmen:

    • Vorsorgebedürftigkeit
    • Vorsorgefähigkeit
    • realistische Vorsorgeziele
    • eine positive Vorsorgeprognose.
    • Es muss eine typische Gesundheitsstörung bei der Mutter bzw. dem Vater vorliegen, für deren Auftreten oder Verschlimmerung typische familienspezifische Kontextfaktoren mitverantwortlich sind.

    Die Dauer der Maßnahme ist vom Gesetzgeber auf 21 Tage festgelegt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die entstehenden Kosten mit der Kostenbewilligung, abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils von 10 Euro je Tag für die erwachsene Person. Der Eigenanteil ist vom Versicherten in der Kureinrichtung zu entrichten. Die Fahrkosten werden von den Krankenkassen erstattet, wiederum abzüglich eines gesetzlichen Eigenanteils von 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Fahrt. Versicherte, die für das laufende Kalenderjahr von Zuzahlungen befreit sind, legen die Bestätigung hierfür im Kurhaus vor und zahlen keinen Eigenanteil.

  • Antragsverfahren

    Für die Beantragung Ihrer Mutter/Vater-Kind-Kur benötigen Sie das Formular 64.

    Sie können es weder bei mir noch bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Ich kann Ihnen während der Beratung am Musterexemplar erläutern, welche Auskünfte von Ihnen durch die Krankenkasse erwartet werden, damit der Antrag zur Mutter/Vater-Kind-Kur führt.
    Gut beratene Frauen haben die besseren Chancen auf ein intensives Arztgespräch und ein gut ausgefülltes Formular 64. Dieses aussagekräftige Attest ist die Grundvoraussetzung für eine Kostenzusage Ihrer Krankenkasse. Die Gültigkeit des ärztlichen Attestes ist auf 6 Monate begrenzt, gehen Sie also erst zum Arzt, wenn Sie die geplante Kur in näherer Zukunft antreten wollen.

    Das Original-Formular 64 hat jeder Hausarzt auf seinem Computer.

    Bei Mutter/Vater-Kind-Kuren muss die Mutter/der Vater in jedem Fall kurbedürftig sein. Das mitreisende Kind kann als gesundes Begleitkind mit der Mutter/des Vaters mitfahren. Benötigt das Kind ebenfalls Behandlungen während der Kurmaßnahme, beschreibt der Kinderarzt auf dem Formular 65, welche Indikationen behandlungsbedürftig sind.
    Die Altersbegrenzung zur Aufnahme von Kindern liegt seitens der Krankenkassen bei 12 Jahren. Ausnahmen erfragen Sie bitte bei mir.

    Der Kurantrag für eine Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme beinhaltet:

    • Formular 64 für die Mutter/den Vater: Verordnung von medizinischer Vorsorge
    • Formular 65 fürs Kind
    • Ihr formloses Anschreiben an die Krankenkasse mit dem Antrag auf Gewährung der Vorsorgeleistung

Zur Webseite der Vorsorge- und Rehaeinrichtung für Mutter/Vater und Kind "Schloss Neuhaus" in Neuhaus-Schierschnitz
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