Zielgruppe
Die Mitwirkung im Bereich der Psychosozialen Akuthilfen erfordert den Nachweis von spezifischen Voraussetzungen, welche sich in formelle, persönliche, soziale und fachliche Voraussetzungen aufschlüsseln. Siehe Seite 6/7 im Dokument "Mindeststandards PSAH 2021" in den Anhängen.
Voraussetzungen
Inhalte
Dauer
Ziel
Ziel ist die Vermittlung und Übung der theoretischen und praktischen Anteile aus den Lernfeldern der Ausbildung zur Einsatzkraft in der psychosozialen Akuthilfe (PSAH).
Zu beachten
An die Ausbildung schließen sich Praktika bei der Polizei, Zentraler Leitstelle und Rettungsdienst an. Abgerundet wird der Ausbildungsteil mit einer Einsatzhospitationsphase, welche durch eine Praxisanleitungsperson als verantwortlich Durchführende geleitet wird. Die Hospitationseinsätze sind zu protokollieren.
Voraussetzung zur Mitarbeit in den PSNV-Systemen in Thüringen ist die erfolgreiche Teilnahme an allen Ausbildungstagen.
Die Lehrgangskosten inklusive der Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden durch das Thüringer Innenministerium für Teilnehmer aus den Thüringer Katastrophenschutzeinheiten vollständig getragen.
Modell 1 Wochenkurs
27.01. - 31.01.2025
24.02. - 28.02.2025
10.03. - 14.03.2025
in Erfurt
Modell 2 Wochenendkurs
29.08. - 31.08.2025
12.09. - 14.09.2025
10.10. - 12.10.2025
06.11. - 09.11.2025
in Erfurt
Anmeldungen bitte über unsere Plattform: https://drk-lv-thueringen.feripro.de/
Ehrenamtliche Einsätzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen werden für Einsätze, Ausbildungsmaßnahmen und Übungen vom Arbeitgeber freigestellt. Hier finden Sie die notwendigen PDF-Formulare, mit denen das fortzuzahlende Arbeitsentgelt für diese Maßnahmen abgerechnet werden kann:
Formulare für Verdienstausfall | Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (thueringen.de)