Ausbildung Signalfrau/Signalmann
Ausbildungsinhalte gemäß APV T der Wasserwacht des DRK und DGUV Regel 105-002 „Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“
Ziel
Befähigung zum Einsatz als Signalfrau/Signalmann
Zielgruppe
Aktive Rettungsschwimmer/-innen im Wasserrettungsdienst mit der Absicht zur Qualifizierung zur Signalfrau/zum Signalmann
Voraussetzungen
- Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung (bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungs-berechtigten)
- DRSA Silber oder Gold nicht älter als 2 Jahre
- Sanitätsdienstausbildung oder höherwertig nicht älter als 2 Jahre
- AED oder HLW-Zertifizierung nicht älter als 1 Jahr
- Gesundheitliche Eignung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 25 “Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- Abgeschlossene Ausbildung als Rettungsschwimmer/-in im Wasserrettungsdienst
Dauer
mindestens 20 UE
Inhalte
- Gerätekunde
- Arbeitskunde
- Signalkunde
- Medizinische Hilfe bei Notfällen und Tauchunfällen
- Vorschriftenkunde
- Unterstützung beim Ankleiden der Taucherin/des Tauchers
Kosten
bis ca. 300,00 €
Termine
16.05. – 18.05.2025 Lehrgang 1
12.09. – 14.09.2025 Lehrgang 2